Kostenübernahme Krankenkassen
Übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Brust-Vergrößerung?
Wie bereits im Anfangsabschnitt erwähnt, lässt sich diese Fragestellung beinahe immer mit einem klaren "Nein" beantworten. Eine Brustvergrößerung ist in so gut wie allen Fällen ein rein kosmetischer Eingriff und wird aus rein ästhetischen Gründen angestrebt. Von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen sind in diesem Fall also in der Regel keine Zuzahlungen oder gar Kostenübernahmen zu erwarten.
Krankenkassen – in der Regel leider keine Kostenübernahme
Kosten einer Brustvergrößerung
Sofern also keine medizinische Indikation bzw. Notwendigkeit für eine Brustvergrößerung besteht, müssen die Kosten eines Eingriffes vollständig selbst getragen werden. Diese liegen für eine Operation in Österreich oder Deutschland in der Regel zwischen 4.000 € und 7.000 €.
Kosten einer Brust-Vergrößerung
Für die Höhe der Kosten sind zahlreiche Einflussfaktoren ausschlaggebend: Material und Größe der verwendeten Implantate, Spezialisierung und Honorarvorstellungen des Arztes sowie die Komplexität der verwendeten Operationstechnik. Eine endgültige Einschätzung kann also nur der behandelnde Schönheitschirurg in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit der Interessentin geben.
Kostenübernahme in Ausnahmefällen
Ausnahmen werden von den Krankenkassen nur selten und in ganz besonderen Härtefällen gemacht, etwa wenn eine Frau, trotz intensiver psychologischer Betreuung und Aufarbeitung, äußerst stark unter ihrer als zu klein empfundenen Brust leidet. Da der Eingriff einer Brustvergrößerung mit hohen Kosten verbunden ist, die die Krankenkassen nicht unbegründet der Allgemeinheit aufbürden wollen, wird die zwingende Notwendigkeit einer Operation durch eine gründliche Prüfung der Krankengeschichte und der Behandlungshistorie der Betroffenen sichergestellt. Denkbarer Grund für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen könnte darüber hinaus auch sein, dass die psychische Belastung durch die als zu klein empfundenen Brüste direkt auf eine überstandene Erkrankung wie zum Beispiel eine Magersucht zurückgeführt werden kann.
Deutlich anders liegt der Fall, wenn eine Fehlbildung der weiblichen Brust vorhanden ist, die als Erkrankung anerkannt ist und bei der der Patientin mit einer Brustvergrößerung geholfen werden kann. Als Beispiel ist hier eine Rekonstruktion der Brust nach einer Brustamputation zu nennen. Solch eine für die Frau dramatische Amputation ist leider in einigen Fällen im Rahmen der Behandlung einer Brustkrebserkrankung notwendig. Die Krankenkassen zahlen hier die Operationen die nötig sind, um die Brüste mit Hilfe von Silikon-Implantaten wieder so gut wie irgend möglich herzustellen und der betroffenen Patientin ein psychisch unbelasteteres Leben zu ermöglichen. In diesen Fällen können die Kosten einer Brustvergrößerung also von den Krankenkassen übernommen werden!
Klinikfinder
Mit dem folgenden Formular finden Sie spezialisierte Ärzte und Kliniken für Ihre Brust-Vergrößerung inklusive den zu erwartenden Kosten.